Beitragsordnung

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr und die Umlagen werden von der Hauptversammlung festgelegt. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.
Die Hauptversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt zur Zeit:
a) Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst
Leistende (bis einschließlich 25 Jahre) € 40,-
b) Erwachsene (ab 18 Jahre) € 65,-
c) Erwachsene – Förderbeitrag € 30,-
d) Höchstbeitrag pro Familie (Eltern und die unter a genannten Personen) € 130,-
e) Höchstbeitrag pro Familie – Förderbeitrag (Eltern und die unter a genannten Personen) € 60,-
f) Ehrenmitglieder € 0,-
g) Für Mitglieder wirtschaftlich selbständiger Abteilungen, die vom Beitrag an den Hauptverein befreit sind, führt die Abteilung einen Grundbeitrag an den Hauptverein ab.
Dieser beträgt € 20,-
4. a) Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des halben Jahresbeitrages. Diese ist mit Zahlung des ersten Beitrages fällig.
b) Mitglieder, die aus dem Verein austreten und diesem innerhalb von 5 Jahren erneut beitreten, bezahlen einen Verwaltungskostenbeitrag von € 15,-.
5. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit den entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle vorzulegen. Ein Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
6. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB inbegriffen.
7. Bei Vereinseintritt während des Kalenderjahres ist ab dem Eintrittsmonat der anteilige Jahresbeitrag zu bezahlen.
8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss bis spätestens 1. Oktober schriftlich erklärt werden.
9. Der Beitragseinzug erfolgt durch Einzugsermächtigung im 1. Quartal des Jahres. Mitglieder, die nicht an diesem Verfahren teilnehmen, erhalten eine Beitragsrechnung, welche sofort zu begleichen ist. Für den Verwaltungsmehraufwand wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 6,- erhoben.
10. Bei nichteingelösten Einziehungsaufträgen werden die von den Banken belasteten Gebühren in Rechnung gestellt. Die Mahngebühren betragen € 3,-.
11. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.


Die Beiträge treten mit Beschluss der Hauptversammlung vom 04.04.2014 in Kraft.

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